Nährwerte von Lebensmitteln
Der Einzelhandel setzt sich aus vielen Branchen zusammen. Die bekannteste Branche dürfte die Lebensmittelbranche sein, da wir alle für den täglichen Bedarf Lebensmittel benötigen. Lebensmittel werden unterteilt in Nahrungsmittel, Genussmittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Nahrungsergänzungsmittel. Als Grundnahrungsmittel werden Lebensmittel bezeichnet, die in der jeweiligen Kultur in der Menge den Hauptbestandteil der Ernährung darstellen. Weltweit gehören zu den Grundnahrungsmitteln Getreide (z.B. Weizen und Reis), Speicherwurzeln wie beispielsweise Kartoffeln, Hülsenfrüchte (z.B. Bohnen und Linsen) sowie Früchte wie Datteln oder Feigen. Es sind auch häufig Zubereitungen wie Brot und Brei aus diesen Rohstoffen, die als Grundnahrungsmittel in den verschiedenen Kulturen als Lebensmittel gelten. Milch, Eier, Fisch und Fleisch werden auch als Grundnahrungsmittel gezählt, die neben Hülsenfrüchten zu den Eiweißquellen schlechthin gezählt werden. Nicht als Grundnahrungsmittel gezählt werden Genussmittel wie alkoholische Getränke oder Kaffee. Als Genussmittel werden Lebensmittel bezeichnet, die in erster Linie nicht zur Sättigung oder wegen ihres Nährwertes konsumiert werden. Aber all diese Produkte, die im engeren und im weiteren Sinne als Lebensmittel bezeichnet werden, können im Lebensmitteleinzelhandel gekauft werden. Supermärkte und Discounter sind in aller Regel Vollanbieter, wo man alles Wichtige an Lebensmitteln kaufen kann. Fachgeschäfte sind spezialisiert: beim Bäcker sind Backwaren erhältlich, der Metzger bietet Fleisch und Wurstwaren an, spezielle Händler bieten Obst und Gemüse in ihrem Sortiment. Allen gemeinsam ist, dass sie zur Erfassung ihrer Verkäufe eine Kasse benötigen. Kleine Lebensmittelgeschäfte sind auch heute noch häufig mit einer einfachen Registrierkasse ausgerüstet, die hier auch mehr als ausreichend ihren Dienst tut. Denn die gesetzlichen Anforderungen an Kassen sind, dass sie rechnerisch korrekt die Umsätze aufsummieren und zum Ladenschluss selbige insgesamt zusammen rechnen müssen. Zu jedem Verkaufsvorgang sind Belege zu erstellen. Ein Beleg muss auf Wunsch dem Kunden gegeben werden, ein zweiter dient in Form einer fortlaufenden Bonrolle als Nachweis für die Tagesabrechnung. Hierüber wird ebenfalls ein separater Beleg erstellt. Alle diese Belegformen müssen enthalten: Name und Anschrift des Geschäfts, die SteuerID-Nummer, den einzelnen Nettobetrag jedes verkauften Artikels, den gesamten Nettobetrag jedes Verkaufsvorgangs, die jeweiligen Steuersätze und -beträge sowie die jeweiligen Bruttobeträge. Zur Tagesabrechnung gehören noch auf den Beleg die Gesamtnettobeträge, die Gesamtsteuerbeträge und die Gesamtbruttobeträge. Und da auch einfachste Registrierkassen diese Vorgaben erfüllen, sind sie für kleine Geschäfte völlig ausreichend. Insbesondere Supermärkte, Discounter und Warenhäuser hingegen sind mit Kassensystemen ausgestattet, die sehr viel umfangreicher die Aufgaben des Kassierens erfüllen können. Ein Kassensystem bietet in einer leistungsstarken Kassensoftware die Hinterlegung einer Datenbank mit sämtlichen geführten Artikeln und deren Grundpreisen. Wenn an der POS-Kasse die Barcodes von den Scannern gelesen werden, wird die zugehörige Artikelbezeichnung aus der Datenbank in der Kassensoftware aufgerufen und dem Verkaufsvorgang zugeordnet. Am Kassensystem angeschlossene mobile Scanner können Artikel erfassen und in einem auf der Kassensoftware hinterlegten Bestellformular eintragen, während die Bestellmenge manuell nachzutragen ist. Moderne Kassensysteme und Netzwerkkassen können auch die Arbeitszeiterfassung verwalten und die Warenbewegungen überwachen.
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